Nach Domain-Grabbing jetzt Marken-Grabbing
Die Masche ist immer die gleiche: Nach Eintragung eines im Internet allgemein gebräuchlichen Begriffs - meist englischsprachig - wird zur Kasse gebeten. Per Abmahnung oder Lizenzgebühr versucht der Inhaber der Marke die schnelle Mark zu machen. Flattert die Abmahnung ins Haus, traut der Nichtsahnende oft seinen Augen nicht: Ist die Benutzung von Begriffen wie „Webspace" oder „Site Promotion" auf der eigenen Web-Seite kostenpflichtig? Im Sinne des Erfinders ist dies zumindest nicht. Laut Gesetz können Begriffe des allgemeinen Sprachgebrauchs nicht für jedes beliebige Produkt als Marke eingetragen werden. Die Verwendung einer eingetragenen Bezeichnung stellt daher auch nicht zwingend eine Rechtsverletzung dar, erklärt Sebastian Biere, Jurist und Online-Rechts-Experte von akademie.de.
Wie verlockend das Geschäft mit der Marke ist, zeigen die Suchergebnisse. So findet die Suchmaschine www.fireball.de den Begriff „Webspace" auf 29.277 deutschsprachigen Web-Seiten, bei www.altavista.de sind es gar 176.230. Doch gerade die große Zahl an Treffern zeigt, dass der Begriff bereits in den Sprachgebrauch übergegangen ist. Biere warnt deshalb auch die Goldgräber: „Das Geschäft mit der Marke wird zum Bumerang, wenn sich diejenigen, von denen Lizenzgebühren oder der Ersatz von Anwaltskosten verlangt wird, anfangen zu wehren. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung und werden die Kosten dem Markeninhaber auferlegt, ist das Geschäft mit der Abmahnerei nicht mehr rentabel."
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind das Ziel der Abmahnkönige. Weil juristisches Hintergrundwissen fehlt, ist die Verunsicherung dort besonders groß. Die finanziellen Mittel für einen Rechtsstreit sind zudem begrenzt. Teils aus Unwissenheit, teils um sich Ärger zu ersparen, wird häufig gezahlt.
Um es in Zukunft den Marken-Grabbern nicht ganz so einfach zu machen, hat das Team Online-Recht die "Initiative gegen Marken-Grabbing" ins Leben gerufen. Sie versteht sich als Anlaufstelle für Betroffene und Interessierte. Ihr Ziel ist es, aufzuklären, den Mißbrauch aufdecken und ihm - wo dies möglich ist - auch vorzubeugen.
Thomas Nuthmann