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Entscheidungssammlung: Kennzeichenrecht

Entscheidungen ohne Entscheidungsgründe in Domainstreitigkeiten

Landgericht Köln
Beschluß vom 14. November 1997 - 31 O 938/97 - "d-diskus.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-diskus.de" reserviert zu halten.

Landgericht Köln
Beschluß vom 6. November 1997 - 31 O 909/97 - "d-autodrom.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-autodrom.de" zu verwenden und reserviert zu halten.

Landgericht Köln
Beschluß vom 5. November 1997 - 31 O 905/97 - "d-center.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-center.de" zu verwenden und reserviert zu halten.

Landgericht Köln
Beschluß vom 3. November 1997 - 31 O 886/97 - "d-shop.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-shop.de" zu verwenden und reserviert zu halten.

Landgericht Köln
Beschluß vom 3. November 1997 - 31 O 887/97 - "d-markt.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-markt.de" zu benutzen und reserviert zu halten.

Landgericht Köln
Beschluß vom 31. Oktober 1997 - 31 O 880/97 - "bahnhof.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 1, 24, 25 UWG untersagt, die Domain-Bezeichnung "bahnhof.de" zu benutzen und/oder diese Domain-Bezeichnung an Dritte zu übertragen.

Landgericht Köln
Beschluß vom 31. Oktober 1997 - 31 O 882/97 - "d-date.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-date.de" zu verwenden.

Landgericht Köln
Beschluß vom 29. Oktober 1997 - 31 O 873/97 - "d-tec.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-tec.de" reserviert zu halten und/oder den Namen "d-Tec" im Internet zu benutzen.

Landgericht Köln
Beschluß vom 28. Oktober 1997 - 31 O 861/97 - "d-radio.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-radio.de" zu verwenden.

Landgericht Köln
Beschluß vom 28. Oktober 1997 - 31 O 864/97 - "de-info.de"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-info.de" zu benutzen.

Landgericht Köln
Beschluß vom 28. Oktober 1997 - 31 O 860/97 - "d-net"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-net.de" zu benutzen.

Landgericht Köln
Beschluß vom 28. Oktober 1997 - 31 O 862/97 - "d-werk"
Im Wege der einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner gemäß §§ 14 MarkenG und 1, 24, 25 UWG untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "d-werk.de" reserviert zu halten und/oder den Namen "d-Tec" im Internet zu benutzen.

Landgericht Nürnberg-Fürth
Beschluß vom 22. Oktober 1997 - 4 HKO 9273/97 - "big.de"
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Internet-Domain "big.de" zu benutzen. Ferner wird ihm geboten, diese Domain zugunsten der Antragstellerin freizugeben.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 13. Oktober 1997 - 315 O 632/97 - "d-kfz.de"
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Namen "D-Kfz" insbesondere als Internet-Domain "d-kfz.de" zu verwenden.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 16. September 1997 - 315 O 588/97 - "eltern.de"
Dem Antragsgegner wird untersagt, die Internet-Domain-Adresse "eltern.de" zu beanspruchen, zu reservieren, zu benutzen oder benutzen zu lassen, anzubieten, zu vertreiben und insbesondere zu versteigern.

Landgericht Köln
Beschluß vom 13. September 1996 - 81 O 141/96 - "loveparade.de"
Dem Antragsgegner wird die Verwendung der Domain "loveparade.de" im Internetverkehr untersagt.

Landgericht München I
Einstweilige Verfügung vom 31. Juli 1997 - 7 HKO 14204/97 - "tripleclick.de"
Dem Antragsgegner wird die Verwendung der Internet-Domain "tripleclick.de" im geschäftlichen Verkehr für Online-Kommunikation untersagt.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 14. Juli 1997 - 315 O 456/97 - "D-Hotel"
Dem Antragsgegner wird die Verwendung der Domain "D-Hotel" verboten.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 10. Juli 1997 - 315 O 448/97 - "Dinfo"
Dem Antragsgegner wird verboten, Dienstleistungen im Internet unter der Bezeichnung "Dinfo" anzubieten.

Landgericht Frankfurt
Versäumnisurteil vom 28. Mai 1997 - 2/6 O 125/97 - "auv.de"
Bei diesem Urteil ist der Beklagte nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen, so daß ein Versäumnisurteil erging. Hier wurde dem Beklagten die Verwendung der Bezeichnung "auv.de" als Domain-Namen untersagt. Außerdem wurde der Beklagte zur Übertragung des Domain-Namens und zur Abgabe einer Verzichtserklärung gegenüber der DE-NIC verurteilt.

Landgericht Köln
Beschluß vom 8. April 1997 - 31 O 327/97 - "wepag.de"
Dem Antragsgegner ist im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben worden, gemäß §§ 15 MarkenG, 1, 24, 25 UWG die Verwendung der Internet-Adresse "wepag.de" zu unterlassen.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 3. April 1997 - 315 O 227/97 - "click.de"
Dem Antragsgegner wird die Verwendung der Internet-Adresse "click.de" im geschäftlichen Verkehr für den Handel mit Soft- und Hardware sowie für Programmierkurse untersagt.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 2. April 1997 - 2/6 O 194/97 - "honda.de"
Dem Antragsgegner wird untersagt, den Domain-Namen bzw. die Internet-Adresse "honda.de" zu nutzen, insbesondere durch Registrierung bei der DE-NIC.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 2. April 1997 - 2/6 O 193/97 - "reuters.de"
Dem Antragsgegner wird untersagt, den Domain-Namen bzw. die Internet-Adresse "reuters.de" zu nutzen, insbesondere durch Registrierung bei der DE-NIC.

Landgericht München I
Beschluß vom 13. Februar 1997 - 17 HKO 2882/97 - "DFB-net.de"
Dem Antragsgegner wird durch einstweilige Verfügung die Verwendung des Domain-Namen "DFB-net.de" im geschäftlichen Verkehr untersagt.

Landgericht Stuttgart
Einstweilige Verfügung vom 12. Februar 1997 - 17 O 70/97 - "Liebherr.de"
Durch einstweilige Verfügung wird die Reservierung und/oder die Übertragung des Domain-Namen "LIEBHERR" an Dritte untersagt.

Landgericht Hamburg
Beschluß vom 9. Januar 1997 - 312 O 7/97 - "adn.de"
Die Benutzung des Domain-Namens "adn.de" als Teil einer Internet-Adresse wird untersagt.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 7. Januar 1997 - 2/6 O 711/96 - "citroen.de"
Dem Antragsgegner wird untersagt, unter dem Domain-Namen bzw. der Internet-Adresse "citroen.de" aufzutreten und diese zu nutzen, insbesondere durch Registrierung bei der DE-NIC.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 12. Dezember 1996 - 2/6 O 686/96 - "das.de"
Dem Antragsgegner wird die Verwendung der Domain "das.de" untersagt.

Landgericht Frankfurt am Main
Beschluß vom 22. November 1996 - 2/6 O 646/96 - "auv.de"
Die Benutzung des Domain-Namens "auv.de" als Teil einer Internet-Adresse wird untersagt.

Landgericht Berlin
Beschluß vom 2. Oktober 1996 - 97 O 193/96 - "concert-concept.de / concert-concept.com"
Dem Antragsgegner wird die gemäß § 15 MarkenG, § 12 BGB, § 37 Abs. 2 HGB, § 10 UWG die Benutzung der Bezeichnungen: concertconcept.com, concertconcept.de, concert-concept.com und concert-concept.de im geschäftlichen Verkehr, insbesondere als Domain-Name im Internet untersagt.

Landgericht Köln
Einstweilige Verfügung vom 10. Mai 1996 - 31 O 315/96 - "karriere.de"
Die Benutzung des Domain-Namens "karriere.de" als Teil einer Internet-Adresse wird untersagt.

Landgericht Köln
Einstweilige Verfügung vom 14. Juni 1996 - 31 O 370/96 - "toyota.de"
Die Benutzung des Domain-Namens "toyota.de" als Teil einer Internet-Adresse wird untersagt.

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