
Entscheidungssammlung: Sonstiges
Landgericht Hamburg
Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
1. Derjenige, der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich -
sofern er sich nicht ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
2. Der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist
nicht ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines
solchen Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
3. Enthält die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende
oder beleidigende Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB Schadensersatz zu leisten.
Landgericht München I
Beschluß vom 7. Oktober 1998 - 7 O 17914/98 - "Nacktfoto II"
Gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Einwilligung des
oder der Abgebildeten besteht ein Unterlassungsanspruch.
Landgericht München I
Beschluß vom 20. Mai 1998 - 7 O 8969/98 - "Nacktfoto I"
Gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Einwilligung des
oder der Abgebildeten besteht ein Unterlassungsanspruch.
Landgericht Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"
1. Es ist naheliegend, daß das Reservieren einer Domain in der Absicht,
den eigentlichen Namensträger oder Markeninhaber zu verkaufen,
den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB erfüllt.
2. Hierin kann auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb (Schutzbereich des § 823 BGB) gesehen werden.
Landgericht Stuttgart
Urteil vom 17. November 1987 - 17 O 478/87
Der Inhaber einer privaten und ohne wirtschaftliches Interesse
betriebenen Mailbox, die er als Kommunikationsforum für jedermann
zur Verfügung stellt, ist nicht verpflichtet, jede Nachricht auf
ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen, bevor er ihre
Speicherung und damit ihre Abrufbarkeit zuläßt. Insoweit ist
seine Verantwortlichkeit der eines Zeitungsverlegers für den
Anzeigenteil vergleichbar.
Landgericht Konstanz
Urteil vom 10. Mai 1996 - 1 S 292/95
Elektronische Daten bestehen aus elektronischen Spannungen und
fallen nicht unter den (sachenrechtlichen) Sachenbegriff. Daher
besteht für den infolge einer Unterbrechung der Stromversorgung
entstandenen Datenverlust kein Schadensersatzanspruch nach § 823
Abs. 1 BGB.
Oberverwaltungsgericht Münster
Beschluß vom 22. September 1992 - 20 A 1183/91
(Vorinstanz VG Köln: 17 K 4217/90)
1. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx-Transfer
als solchen nicht annwendbar, so daß eine Btx-Sendung als solche nicht in die
Liste der jugendgefährdenen Schriften aufgenommen werden kann.
2. Sowohl § 1 Absatz 1 Satz 1 GjS als auch § 1 Absatz 3 GjS erfasst als mögliche
Indizierungsobjekte nur körperliche Gegenstände.
3. Ein im Btx-System gespeichterter und abrufbarer Text ist kein körperlicher
Gegenstand, sondern ein ideeles, geistiges Produkt.
Verwaltungsgericht Köln
Urteil vom 19. Februar 1991 - 17 K 3352/90
1. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx-Transfer
als solchen nicht annwendbar, so daß eine Btx-Sendung als solche nicht in die
Liste der jugendgefährdenen Schriften aufgenommen werden kann.
2. Nach § 1 Absatz 1 GjS können nur körperliche Gegenstände indiziert werden. Btx ist
jedoch ein Übermittlungsvorgang. Die Übertragung und damit die Verbreitung
bestimmter Informationen erfolgt allein mittels elektronischer Schwingungen und
Impulse, und zwar im Unterschied zu Fersehsendungen ausschließlich leitungsgebunden.
3. Die Übermittlungsform Btx steht dem Zweck des GjS entgegen, da durch eine Indizierung
der Zugriff für den Erwachsenen nicht bloß zugangsbeschränkt, sondern gänzlich verwehrt
wird.
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