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Online-Recht  
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Entscheidungssammlung: Sonstiges

Haftung für Links

Landgericht Hamburg
Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links"
1. Derjenige, der einen Link auf eine fremde Web-Site setzt, macht sich - sofern er sich nicht ausreichend distanziert - dessen Inhalt zu eigen.
2. Der Verweis auf die Verantwortlichkeit des Autors der fremden Web-Site ist nicht ausreichend als Distanzierung. Der Link stellt ungeachtet eines solchen Verweises eine eigene Verbreitung des Inhalts dar.
3. Enthält die Web-Site, auf die verwiesen wird, ehrverletzende oder beleidigende Tatsachenbehauptungen, so hat - unabhängig von der Haftung des jeweiligen Autors - derjenige, der den Link auf die fremde Web-Site gesetzt hat, nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 186 StGB, 824 BGB Schadensersatz zu leisten.

Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

Landgericht München I
Beschluß vom 7. Oktober 1998 - 7 O 17914/98 - "Nacktfoto II"
Gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Einwilligung des oder der Abgebildeten besteht ein Unterlassungsanspruch.

Landgericht München I
Beschluß vom 20. Mai 1998 - 7 O 8969/98 - "Nacktfoto I"
Gegen die Veröffentlichung von Fotos im Internet ohne Einwilligung des oder der Abgebildeten besteht ein Unterlassungsanspruch.

Deliktische Haftung bei Reservierung von Domains

Landgericht Braunschweig
Urteil vom 5. August 1997 - 9 O 188/97 - "deta.com"
1. Es ist naheliegend, daß das Reservieren einer Domain in der Absicht, den eigentlichen Namensträger oder Markeninhaber zu verkaufen, den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB erfüllt.
2. Hierin kann auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Schutzbereich des § 823 BGB) gesehen werden.

Unterlassungsanspruch gegen private Mailboxbetreiber

Landgericht Stuttgart
Urteil vom 17. November 1987 - 17 O 478/87
Der Inhaber einer privaten und ohne wirtschaftliches Interesse betriebenen Mailbox, die er als Kommunikationsforum für jedermann zur Verfügung stellt, ist nicht verpflichtet, jede Nachricht auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen, bevor er ihre Speicherung und damit ihre Abrufbarkeit zuläßt. Insoweit ist seine Verantwortlichkeit der eines Zeitungsverlegers für den Anzeigenteil vergleichbar.

Eigentumsverletzung durch Stromausfall

Landgericht Konstanz
Urteil vom 10. Mai 1996 - 1 S 292/95
Elektronische Daten bestehen aus elektronischen Spannungen und fallen nicht unter den (sachenrechtlichen) Sachenbegriff. Daher besteht für den infolge einer Unterbrechung der Stromversorgung entstandenen Datenverlust kein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB.

Indizierung von Btx-Seiten

Oberverwaltungsgericht Münster
Beschluß vom 22. September 1992 - 20 A 1183/91
(Vorinstanz VG Köln: 17 K 4217/90)
1. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx-Transfer als solchen nicht annwendbar, so daß eine Btx-Sendung als solche nicht in die Liste der jugendgefährdenen Schriften aufgenommen werden kann.
2. Sowohl § 1 Absatz 1 Satz 1 GjS als auch § 1 Absatz 3 GjS erfasst als mögliche Indizierungsobjekte nur körperliche Gegenstände.
3. Ein im Btx-System gespeichterter und abrufbarer Text ist kein körperlicher Gegenstand, sondern ein ideeles, geistiges Produkt.

Verwaltungsgericht Köln
Urteil vom 19. Februar 1991 - 17 K 3352/90
1. Das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften ist auf Btx-Transfer als solchen nicht annwendbar, so daß eine Btx-Sendung als solche nicht in die Liste der jugendgefährdenen Schriften aufgenommen werden kann.
2. Nach § 1 Absatz 1 GjS können nur körperliche Gegenstände indiziert werden. Btx ist jedoch ein Übermittlungsvorgang. Die Übertragung und damit die Verbreitung bestimmter Informationen erfolgt allein mittels elektronischer Schwingungen und Impulse, und zwar im Unterschied zu Fersehsendungen ausschließlich leitungsgebunden.
3. Die Übermittlungsform Btx steht dem Zweck des GjS entgegen, da durch eine Indizierung der Zugriff für den Erwachsenen nicht bloß zugangsbeschränkt, sondern gänzlich verwehrt wird.

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