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Entscheidungssammlung: Arbeitsrecht

Betriebsrat und Internet

Arbeitsgericht Paderborn
Beschluß vom 29. Januar 1998 - 1 BV 35/97 - "Betriebsrat im Internet"
Die aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Paderborn zur Vertretung eines Betriebsrates im Inter- und Intranet

Arbeitsgericht Paderborn
Beschluß vom 29. Januar 1998 - 1 BV 35/97 - "Betriebsrat im Internet"
1. Der Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Zurverfügungstellung einer Homepage im firmeneigenen Intranet, sofern dies zur umfassenden und rechtzeitigen Information der Arbeitnehmer erforderlich ist. Der Auftritt im Intranet darf vom Arbeitgeber nicht von Bedingungen und Vorgaben abhängig gemacht werden, sondern unterliegt der eigenständigen Gestaltungfreiheit des Betriebsrats.
2. Ein öffentlicher Auftritt des Betriebsrates im Internet verstößt gegen das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG bestehende Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit und begründet insofern einen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers. Ein Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers nach § 23 Abs. 3 BetrVG besteht hingegen nicht.

Betriebsrat und internes Kommunikationsnetzwerk

Bundesarbeitsgericht
Beschluß vom 17. Februar 1993 - 7 ABR 19/92 - "An Alle"
(Vorinstanzen ArbG Köln: 4 BV 83/91; LAG Köln: 12 TaBV 52/91)
Allein daraus, daß der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer durch ein elektronisches Kommunikationssystem mit Mailbox unter Benutzung eines sonst gesperrten Schlüssels "an alle" informiert, folgt nicht, daß es im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG erforderlich wäre, dem Betriebsrat dasselbe Informationssystem mit demselben Schlüssel uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
(Amtlicher Leitsatz)

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